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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 11. Senat, 11 C 1975/07.TAn das Rechtsanwaltbüro in BerlinSehr geehrte Damen und Herren, Nachdem in dem Verwaltungsstreitverfahren Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ./. Land Hessen beigl.: Flughafen GmbH Kassel Stellungnahmen von Intraplan vom 7, Dezember 2007 und 22. Januar 2008 vorgelegt worden sind, geht das Gericht davon aus, dass von Intraplan keine näheren Daten oder Einzelheiten von Bewertungen offengelegt werden. Im Hinblick auf eine eventuell nur eingeschränkte Nachvollziehbarkeit könnten grundsätzliche Bedenken bestehen, ob die Bedarfsprognose von Intraplan als alleinige Rechtfertigung für die Enteignung von Grundeigentum, für Eingriffe in die Natur und für sonstige Beeinträchtigungen herangezogen werden kann. Diese grundsätzlichen Bedenken könnten - ohne eine abschließende Würdigung vorwegzunehmen - Allenfalls durch eine "Qualitätssicherung" ausgeräumt werden. Deshalb wird angeregt, dass Sie eine Überprüfung der Bedarfsprognose durchführen lassen, wie es im Verfahren betreffend den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main geschehen ist. Dem Gutachter sollten auch die ergänzenden Ausführungen von Intraplan und die Stellungnahme von Prof. Thießen vorgelegt werden. Es wäre sehr hilfreich, wenn die gutachterliche Stellungnahme bis Mitte April 2008 vorgelegt werden könnte, damit die avisierten Verhandlungstermine eingehalten werden können. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens ist diese Anregung dem Bevollmächtigten der Beigeladenen, die wahrscheinlich die Kosten der Qualitätssicherung zu tragen hat, am 5. Februar 2008 telefonisch übermittelt worden. An das Rechtsanwaltbüro in München Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Verwaltungsstreitverfahren Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ./. Land Hessen beigl.: Flughafen GmbH Kassel werden Sie unter Bezugnahme auf S. 03 ff. Ihres Schriftsatzes vom 16, Januar 2008, eingegangen per Fax vorab, gebeten, dem Gericht eine Auflistung aller Flughäfen in Deutschland und Österreich zu übersenden, für die Intraplan in den vergangenen 15 Jahren eine Bedarfsprognose erstellt hat. Der Senat erwägt, den Gutachter zum Zwecke der empirischen Überprüfung der Prognosemethode - wie von Prof. Thießen angeregt - aufzufordern, eine Gegenüberstellung von Prognose und eingetretenen Passagierzahlen für zwei vom Senat auszuwählende Flughäfen vorlegen. Es wird daher gebeten, auf der Auflistung auch das Jahr der Prognose anzugeben, damit von dem Senat geeignet erscheinende Flughäfen ausgewählt werden können. Bitte übermitteln Sie die Auflistung baldmöglichst vorab per Fax. Siehe auch: Dunkle Wolken über Flugplatz |