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Bürgerinitiative Hannoversch Münden
gegen den Ausbau des Flughafens Kassel-Calden
und für Umwelt- und Naturschutz e.V.

 

Pressemitteilung

06. Juni 2008

Hessisches Verwaltungsgericht zum Flughafen Calden

Mit einem Tag Abstand zum Schlußtag der Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluß zum Flughafenneubau Kassel-Calden ist es an der Zeit, für die Bürgerinitiative ein kurzes Fazit zu ziehen.

Während der sechs Tage dauernden Verhandlung wurden von Seiten der Flughafengesellschaft und des Regierungspräsidiums Kassel ausschließlich Argumente im Interesse der Politik, der Wirtschaft und die angeblichen Wünsche verschiedener Fluggesellschaften ins Feld geführt. Utopische Fluggastzahlen, fiktive Arbeitsplätze, dringender Bedarf - diesen schwammigen Kriterien wurde alles untergeordnet. Vogelschlaggefährdung wurde wegdiskutiert - "Es macht ja nichts, wenn der eine oder andere Kranich zu Tode kommt". Grundstücksenteignungen spielen kaum noch eine Rolle, schließlich haben die meisten Eigentümer außergerichtlichen Einigungen zugestimmt, die drei verbliebenen werden keine Probleme bereiten, schließlich verfügen sie nur über einen kleinen Teil der benötigten Flächen - die Enteignungsverfahren sind damit überschaubar.

Es wurde also an alles gedacht und alles berücksichtigt, nur eines nicht - der Mensch. Ob der durch Kranichschlag zu Schaden oder gar zu Tode kommt, ist uninteressant. Ob Menschen enteignet werden, deren Familien seit Generationen auf dem zu enteignenden Land ihre Heimat haben, wird mit einem Achselzucken abgetan. Ob diese Menschen ohnehin schon unter einem harten Schicksal zu leiden haben - wie am letzten Verhandlungstag eindringlich geschildert, wird zur Kenntnis genommen und gleich wieder vergessen. Ob unsere Kinder unter Fluglärm zu leiden haben, schlaflose Nächte verbringen und krank werden, ist nicht schlimm - "Schließlich geht es ja allen Kindern in Flughafennähe so". Und alles wird vom siebenköpfigen Richterkollegium ungerührt zur Kenntnis genommen, das überdies alle Anträge der Klägeranwälte innerhalb weniger Stunden als unerheblich oder gutachterlich durch die Gegenseite widerlegt vom Tisch fegt.

Unsere Verfassung sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Seit dieser Verhandlung fehlt der Zusatz: "außer, sie wird mit Füßen getreten". Wir werden deshalb vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen, vielleicht spielt der Mensch dort die Rolle, die ihm in Kassel abgesprochen wurde - die Chancen dafür stehen gut.

Hans Weichlein            Dr. Wilbrand Krone
Veröffentlichung in der MA


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