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Masterplan zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur

Prolog

Schon vor der Bekanntgabe der Charleroi-Entscheidung der EU-Kommission und vor Veröffentlichung ihrer „Gemeinschaftlichen Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen bekannte sich die deutsche Luftverkehrswirtschaft in einem Code of Conduct im Frühjahr 2004 zum wirtschaftlich vertretbaren Betrieb von Flughäfen. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft unterstreicht, dass der Luftverkehr seine Wegekosten selbst trägt.

Das Luftverkehrssystem in Deutschland ist grundsätzlich gebühren- bzw. entgelt- und nicht steuerfinanziert. Die Begünstigung einzelner Fluggesellschaften oder Flughäfen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führt, wird ebenso abgelehnt wie Betriebssubventionen. Infrastrukturzuschüsse sollten im Einklang mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten stehen.

Regionale Förderprogramme zur Entwicklung des Luftverkehrs stehen dann nicht im Widerspruch zu diesem Grundsatz, wenn sie keine wettbewerbsverzerrende Wirkung erzeugen und durch eine langfristig gesicherte Nachfrage in der Region getragen werden. Regionale Luftverkehrsförderprogramme müssen deshalb zukünftig stärker in die übergeordneten Ziele eines deutschen Luftverkehrsstandortes eingebunden werden. Masterplan, Seite 40

Masterplan vom Dezember 2006

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